Die Behandlung von Kunstwerken im schweizerischen Vermögenssteuerrecht

  • Author: Florian Schmidt-Gabain
  • Category of article: Feature Articles
  • Field of Law: Vermögens----Kapitalsteuer
  • Citation: Florian Schmidt-Gabain, Die Behandlung von Kunstwerken im schweizerischen Vermögenssteuerrecht, ASA 86 (2017/2018)
Die Frage, ob Kunstwerke als Vermögen zu besteuern sind, ist schwierig zu beantworten. Ebenso die Frage, wie der Verkehrswert eines Kunstwerks zu schätzen ist. Mit Bezug auf die erste Frage scheint es sinnvoll, jedem Steuerpflichtigen einen an seinen persönlichen Verhältnissen gemessenen Freibetrag für Hausrat und persönliche Gegenstände zuzugestehen. Dass Sammlungsgegenstände nicht steuerfrei sein könnten, ist eine abzulehnende Meinung. Was die Schätzung eines Kunstwerks betrifft, so hat diese stets konservativ zu erfolgen. Die Transaktionskosten im Kunstmarkt sind dabei entgegen der bisherigen Rechtsprechung zu berücksichtigen. Existiert für ein Kunstwerk kein Sekundärmarkt, beträgt sein Verkehrswert 0 Franken.

Inhalt

  • I. Einleitung
  • II. Kunstwerke als Teil des steuerbaren Vermögens
  • A. Gesetzliche Grundlage
  • B. Kunstwerke als Teil des Reinvermögens
  • C. Kunstwerke als Hausrat oder persönliche Gebrauchsgegenstände im Sinne des Art. 13 Abs. 4 StHG?
  • 1. Rechtsprechung
  • 2. Lehre
  • 3. Synthese
  • a. Allgemeines
  • b. Grammatikalische Auslegung
  • aa. Hausrat
  • bb. Persönlicher Gebrauchsgegenstand
  • c. Teleologische Auslegung
  • aa. Zwecke der Steuerbefreiung von Hausrat und persönlichen Gebrauchsgegenständen
  • bb. Steuerbefreiung für Alternativgüter nach Gesamtverkehrswert
  • cc. Beispiel
  • dd. Sammlungen sind als persönliche Gebrauchsgegenstände bzw. Alternativgüter einzustufen
  • d. Kriterien, um von einer Sammlung ausgehen zu dürfen
  • 4. Merkblätter der kantonalen Steuerverwaltungen wünschenswert
  • 5. Exkurs: Konfiskatorische Besteuerung
  • III. Verkehrswert eines Kunstwerks 
  • A. Allgemeines
  • B. Ermittlung des Verkehrswerts eines Kunstwerks
  • 1. Allgemeines
  • 2. Schätzung des Verkehrswerts eines Kunstwerks
  • a. Allgemeines
  • b. Basiswert eines Kunstwerks
  • aa. Allgemeines
  • bb. Begriff der Ähnlichkeit
  • cc. Primär- und Sekundärmarkt
  • dd. Erwerb des zu schätzenden Kunstwerks durch den Steuerpflichtigen fand vor weniger als zehn Jahren statt
  • 1) Nach dem Erwerb des zu schätzenden Kunstwerks kam es zu Verkäufen ähnlicher Kunstwerke
  • a) Allgemeines
  • b) Spätere Verkäufe fanden zu höheren Preisen statt
  • c) Spätere Verkäufe fanden zu tieferen Preisen statt
  • 2) Spätere Verkäufe ähnlicher Kunstwerke haben nicht stattgefunden
  • ee. Erwerb des zu schätzenden Kunstwerks durch den Steuerpflichtigen fand vor mehr als zehn Jahren statt
  • c. Abzüge vom Basiswert
  • aa. Allgemeines
  • bb. Allgemeiner Ungenauigkeitsabzug
  • cc. Transaktionskostenabzug
  • dd. Abzug bei Dauerleihgaben
  • ee. Kein Abzug für «passionnés»
  • d. Vereinfachte Methoden zur Festlegung des Basiswerts
  • aa. Allgemeines
  • bb. Bestimmung des Basiswerts aufgrund von Versicherungswerten
  • cc. Bestimmung des Basiswerts aufgrund von bereits vorhandenen Schätzungen
  • dd. Abzüge auch bei Basiswerten aufgrund anderer Methoden vornehmen
  • IV. Verfahrensrecht 
  • A. Allgemeines
  • B. Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung von Kunstwerken als Vermögensbestandteile
  • C. Untersuchungspflicht der Steuerverwaltung bei der Besteuerung von Kunstwerken als Vermögensbestandteile
  • D. Anforderungen an Gutachten von Sachverständigen
  • E. Kostentragung bei Gutachtenerstellung
  • F. Irrelevanz von Kunstmarktindizes
  • G. Beweislast in Bezug auf Art. 13 Abs. 4 StHG
  • H. Nachsteuererhebung