Bruno Knüsel
Die im Jahre 1919 gegründete ehemalige «Konferenz staatlicher Steuerbeamter» feiert dieses Jahr als «Schweizerische Steuerkonferenz SSK» den 100 Geburtstag. Die Konferenz diente ursprünglich vor allem dem Gedankenaustausch der kantonalen Steuerverwaltungen. Spätestens seit der Umsetzung der Steuerharmonisierung und deren Abschluss mit dem im Dezember 1990 verabschiedeten Steuerharmonisierungsgesetz StHG wurde die Konferenz zum wichtigen Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei der Umsetzung der harmonisierten direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuergesetze. Weil kein einheitliches und vollständiges Archiv der Konferenz besteht, kann nachfolgend deren Geschichte nur bruchstückhaft dargestellt werden.
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Christoph Schelling
Der vorliegende Beitrag zeichnet aus einer spezifisch schweizerischen Perspektive Entwicklungslinien der internationalen Steuerpolitik nach und benennt einflussreiche Akteure auf dem Gebiet. Er beleuchtet aktuelle Handlungsfelder und die Rolle des Steuerwettbewerbs. Abgerundet werden die Ausführungen mit einigen Überlegungen zu den sich stellenden Herausforderungen und möglichen Optionen für die Schweiz.
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Rechtsgebiete: Internationales Steuerrecht, Direkte Bundessteuer, Einkommens- & Gewinnsteuer
Jürg B. Altorfer
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die Erstellung eines Patents kürzt das ordentlich steuerbare Ergebnis; die Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten dagegen werden privilegiert besteuert. Zur Beseitigung der Asymmetrie der Steuerwirksamkeit der Aufwand- und Ertragskomponenten aus der Bewirtschaftung der Patente verlangt das StHG daher eine Besteuerung des bisherigen Forschungs- und Entwicklungsaufwandes im Zeitpunkt des Eintritts in die Patentbox. Diese steuersystematisch gerechtfertigte Besteuerung kann aber auch auf andere Weise sichergestellt werden. In den Kantonen zeichnen sich Lösungen ab, mit welchen unerwünschte Wirkungen der Eintrittsbesteuerung vermieden und die harmonisierungsrechtlich verlangte Besteuerung trotzdem sichergestellt werden kann.
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Rechtsgebiete: Nationales Steuerrecht, StHG, Direkte Steuern, Materielles Recht, Besteuerungsprinzipien, Einkommens- & Gewinnsteuer
Bertrand Tille /
Sirgit Meier
Im geltenden Vorsorgerecht ist eine frühzeitige Pensionierung mit Erreichen des 58. Altersjahres möglich. Die Altersleistung wird mit Erreichen des AHV Rentenalters fällig. Zwischen 58 und 70 bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer flexibel zu gestalten. Die gesetzlichen Entwicklungen in der zweiten Säule dürfen diesem Ziel nicht zuwiderlaufen. Die angestrebte Flexibilisierung scheint insbesondere bei der Weiterführung der Versicherung bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters durch die Zwangsfälligkeit von Vorsorgeguthaben gefährdet. Der vorliegende Beitrag soll im Sinne einer Standortbestimmung das geltende Recht beleuchten sowie einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen geben.
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Bertrand Tille /
Sirgit Meier
Im geltenden Vorsorgerecht ist eine frühzeitige Pensionierung mit Erreichen des 58. Altersjahres möglich. Die Altersleistung wird mit Erreichen des AHV Rentenalters fällig. Zwischen 58 und 70 bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer flexibel zu gestalten. Die gesetzlichen Entwicklungen in der zweiten Säule dürfen diesem Ziel nicht zuwiderlaufen. Die angestrebte Flexibilisierung scheint insbesondere bei der Weiterführung der Versicherung bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters durch die Zwangsfälligkeit von Vorsorgeguthaben gefährdet. Der vorliegende Beitrag soll im Sinne einer Standortbestimmung das geltende Recht beleuchten sowie einen Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen geben.
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René Matteotti
Seit dem ersten Anlauf, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, sind rund 15 Jahre vergangen. Nach verschiedenen gescheiterten Vorstössen unternimmt die Wirtschafts- und Abgabekommission im Rahmen einer parlamentarischen Initiative einen neuen Versuch, die Wohneigentumsbesteuerung zu reformieren. Der vorliegende Beitrag würdigt den Vorentwurf der Kommission in verfassungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
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Rechtsgebiete: Nationales Steuerrecht, DBG, StHG, Direkte Steuern, Materielles Recht, Besteuerungsprinzipien, Einkommens- & Gewinnsteuer
Andrea Opel
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Zuwendungen von Stiftungen (steuerbare) Schenkungen darstellen. Insbesondere Preise, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträge, derer sich das Kreisschreiben Nr. 43 der ESTV annimmt, werden häufig durch Stiftungen ausgerichtet. Da die kantonalen Schenkungssteuerrechte regelmässig auf privatrechtlicher Grundlage basieren, erfolgt in einem ersten Schritt eine zivilrechtliche Analyse, bevor hernach der Bogen zum Steuerrecht gespannt wird.
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Swen Collomb
Der Autor geht im vorliegenden Aufsatz der möglichen Anwendung und Relevanz der Verrechnungspreise bei der interkantonalen Steuerausscheidung nach. Die Vorschläge werden an drei konkreten Beispielen von interkantonal und international tätigen Unternehmen illustriert. Daraus erhellt, dass die Anwendung der Verrechnungspreise von verschiedenen Voraussetzungen abhängt, die jedoch für das interkantonale Steuerrecht nicht zwingend sind. Damit ist die interkantonale Steuerausscheidung nach der quotenmässig-indirekten Methode nach wie vor aktuell. Der Autor zeigt zudem auf, dass den Ungenauigkeiten der indirekten Ausscheidung gewichtige Vorteile gegenüberstehen.
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Olivier Margraf
Rulings gelten als Erfolgsfaktor des schweizerischen Wirtschaftsstandortes. Eine Regelung dieses wichtigen Rechtsinstituts findet sich weder im DBG noch im StHG. Ebenso fehlt eine Regelung bezüglich Rulings im interkantonalen Verhältnis. Im Folgenden werden einige bereichsspezifische Fragestellungen beleuchtet.
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Rechtsgebiete: Interkantonales Steuerrecht, Direkte Steuern, Verfahrensrecht
Philipp Betschart /
Andrea Hildebrand
Die vorgezogene Revision ist ein Instrument der Praxis in Kantonen, deren Steuergesetze die Revision wegen interkantonaler oder internationaler Doppelbesteuerung nicht ausdrücklich vorsehen, und bei der direkten Bundessteuer. Ein Rechtsanspruch auf Vornahme einer vorgezogenen Revision besteht mangels Rechtsgrundlage weder im interkantonalen noch im internationalen Steuerrecht. Dennoch ist die Vornahme einer vorgezogenen Revision in klaren Fällen mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Verfahrensökonomie angemessen und zulässig. Bei der Prüfung eines Gesuchs um vorgezogene Revision sind verschiedene Fristen und Ausschlussgründe zu beachten.
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Rechtsgebiete: Direkte Bundessteuer, Formelles Recht, Verfahrensrecht, DBA, Einkommens- & Gewinnsteuer, Vermögens- & Kapitalsteuer, Internationales Steuerrecht, Interkantonales Steuerrecht
Thomas Stadelmann /
Beat König
Die seit der Umsetzung der Justizreform 2007 geltende Rechtsmittelordnung im Bereich des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV) verursacht in verschiedener Hinsicht Probleme. Da aufgrund der bevorstehenden Umsetzung des Bundesgesetzes vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit einer Zunahme von Streitigkeiten betreffend dieses Verbot zu rechnen ist, sollte der Gesetzgeber tätig werden. Zu einer Verbesserung des bestehenden Systems beitragen könnte vor allem die Schaffung bzw. Bezeichnung einer neuen, erstinstanzlichen, überkantonalen Streitschlichtungsinstanz. Als solche Instanz käme insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in Betracht. Das Bundesgericht als übergeordnete Rechtsmittelinstanz sollte inskünftig nur bei interkantonalen Doppelbesteuerungskonflikten von besonderer Bedeutung angerufen werden können.
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Rechtsgebiete: Interkantonales Steuerrecht
Andrea Pedroli
Die Verhinderung der Steuerhinterziehung und -umgehung wird heute als eines der Ziele von Doppelbesteuerungsabkommen angesehen, so dass die OECD vorschlägt, dies bereits im Titel des Vertrags zu erwähnen. In der Schweiz sind die Begriffspaare tax evasion and avoidance jedoch auf Übersetzungsprobleme, insbesondere auf Italienisch, gestossen. Um einen juristischen Begriff richtig zu übersetzen, ist es notwendig zu wissen, worauf er sich bezieht, und die Unterschiede zwischen ähnlichen oder nahen Begriffen zu kennen.
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Rechtsgebiete: Internationales Steuerrecht, Direkte Bundessteuer, (Steuer)Strafrecht, Steuerumgehung, Gewinnverschiebung & Missbrauch, Vermögens- & Kapitalsteuer
Marianne Nufer
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine vielversprechende Technologie, welche beim Vorliegen von grossen Datenmengen viel Potential zur Automatisierung und Qualitätssteigerung verspricht. KI könnte die Anzahl der automatischen Veranlagung natürlicher Personen erhöhen, bei welcher es sich um ein Massengeschäft handelt. Heute erfolgt die fachliche Beurteilung bei diesen Veranlagungen vorwiegend durch einen manuellen Prozess. Je nach Kanton kann die Veranlagung für einfache Fälle anhand von Prüfregeln teilweise automatisch vorgenommen werden. KI könnte die Anzahl der automatischen Veranlagungen nicht nur erhöhen, sondern auch eine einheitlichere Veranlagung mit weniger Fehlern sicher stellen. Der Experte hat damit mehr Zeit, um komplexe Fälle detailliert zu prüfen.
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Rechtsgebiete: Nationales Steuerrecht, DBG, StHG, Direkte Steuern, Einkommens- & Gewinnsteuer
Seit Entdeckung der künstlichen Intelligenz werden Roboter in unserem Leben immer präsenter. Bisher wurden Roboter primär in der Industrie eingesetzt; heute sind sie auch im Dienstleistungssektor immer mehr anzutreffen. Ohne Position zu dieser Debatte zu beziehen, erachtet es der Autor als wichtig, alternative Lösungen – wie bspw. die Besteuerung von Robotern – zu untersuchen. Der vorliegende Beitrag zeigt die wirtschaftliche sowie juristische Legitimation auf und erörtert die Implementierungsmodalitäten. Bei der Einführung ist ein etappiertes Vorgehen zentral.
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