Interkantonale Steuerprobleme – Gedankensplitter zur Schaffung einer neuen Streitschlichtungsinstanz

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Stadelmann / Beat König
  • Beitragsart: Abhandlungen
  • Rechtsgebiete: Interkantonales Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Stadelmann / Beat König, Interkantonale Steuerprobleme – Gedankensplitter zur Schaffung einer neuen Streitschlichtungsinstanz, ASA 88 (2019/2020)
Die seit der Umsetzung der Justizreform 2007 geltende Rechtsmittelordnung im Bereich des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV) verursacht in verschiedener Hinsicht Probleme. Da aufgrund der bevorstehenden Umsetzung des Bundesgesetzes vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit einer Zunahme von Streitigkeiten betreffend dieses Verbot zu rechnen ist, sollte der Gesetzgeber tätig werden. Zu einer Verbesserung des bestehenden Systems beitragen könnte vor allem die Schaffung bzw. Bezeichnung einer neuen, erstinstanzlichen, überkantonalen Streitschlichtungsinstanz. Als solche Instanz käme insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in Betracht. Das Bundesgericht als übergeordnete Rechtsmittelinstanz sollte inskünftig nur bei interkantonalen Doppelbesteuerungskonflikten von besonderer Bedeutung angerufen werden können.

Inhalt

  • I. Ausgangslage
  • 1. Auswirkungen der Justizreform 2007
  • 2. Auswirkungen der Umsetzung des STAF 2018/2019
  • II. Zielsetzungen einer Systemänderung
  • III. Umsetzungsoptionen
  • 1. Bundesgericht als einzige Instanz
  • 2. Mediationsverfahren
  • 3. Schiedsinstanz
  • 3.1. Echtes öffentlich-rechtliches Schiedsgericht
  • 3.2. Ständige Schiedsinstanz
  • 4. Interkantonales (Spezial-)Gericht
  • 5. (Erstinstanzliche) Bundesinstanz
  • 6. Ausgestaltung der gerichtlichen Verfahren bei der überkantonalen Entscheidinstanz
  • 6.1. Vorabentscheidungsverfahren
  • 6.2. Beschwerdeverfahren
  • 7. (Geänderte) Rolle des Bundesgerichts
  • 7.1. Rechtsweggarantie
  • 7.2. Zugangsbeschränkung
  • IV. Schlussbemerkung