Lysandre Papadopoulos
Regelmäßig ist die Schweizer Bundesverwaltung Empfänger von Anfragen durch Drittstaaten, Informationen über angebliche Steuerpflichtige herauszugeben – teilweise zu mehren zehntausenden Personen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Namen dieser Personen dem Drittstaaten nicht bekannt sind, stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage dieser Art Anfragen. Wie steht es hier übrigens um das Verbot der sogenannten „fishing expedition“? Der vorliegende Beitrag untersucht diese Fragen im Lichte der Bundesrechtsprechung zu Art. 26 des OECD-Musterübereinkommens.
weiter lesen
-
Rechtsgebiete: Internationale Amtshilfe