Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger

  • Autoren/Autorinnen: Samuele Vorpe / Peter R. Altenburger
  • Beitragsart: Abhandlungen
  • Rechtsgebiete: Materielles Recht, Steuerpolitik, Informationsaustausch, DBA, Einkommens- & Gewinnsteuer, Internationales Steuerrecht, Europäisches Steuerrecht, Nationales Steuerrecht, DBG, StHG, Kantonales & Kommunales Steuerrecht, Direkte Steuern
  • Zitiervorschlag: Samuele Vorpe / Peter R. Altenburger, Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger, ASA 90 (2021/2022)
Das Grenzgängerabkommen, das zwischen der Schweiz und Italien am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde, wird, sobald es von beiden Parlamenten angenommen und entsprechend ratifiziert worden ist, jenes vom 3. Oktober 1974 ersetzen. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Grenzgängerabkommen. Zum einen fehlt der Hinweis auf das Adverb «nur» (in jenem Staat besteuert, in welchem die unselbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird), welches auf eine nicht reziproke und entsprechend nur einseitig anwendbare Besteuerung hindeutete. Demgegenüber sieht das neue Abkommen Gegenseitigkeit vor. Es gilt somit der Grundsatz einer gleichzeitigen Besteuerung. Zum andern gilt eine auf 80% begrenzte Quellensteuer, welche im Tätigkeitsstaat auf dem Erwerbseinkommen der Grenzgänger erhoben wird. Andere wichtige Änderungen sind: Die Grenzgänger haben nicht mehr die Möglichkeit, im Tätigkeitsstaat nachträglich eine ordentliche Besteuerung zu verlangen (gemäss der sich aus dem EuGH Fall «Schuhmacker» entwickelten Praxis). Das bedeutet, dass die Einbehaltung einer Quellensteuer die einzig anwendbare Methode wird. Im Übrigen, und infolge einer entsprechenden Übergangsregelung ist das Erwerbseinkommen, das den «gegenwärtigen» Grenzgängern in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden oder Wallis ausbezahlt wird, nur im Tätigkeitsstaat steuerbar. Dieses Besteuerungsrecht ist an eine finanzielle Abfindung zugunsten der italienischen Gemeinden bis 2033, in denen die Grenzgänger ansässig sind, gekoppelt.

Inhalt

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Besteuerung der Grenzgänger nach nationalem Recht
  • 2.1. Nach Schweizer Recht
  • 2.2. Nach italienischem Recht
  • 3. Vom Abkommen von 1974 zum Abkommen von 2020
  • 3.1. Die OECD Empfehlungen
  • 3.2. Das Grenzgängerabkommen von 1974 aus Sicht des DBA CH/I
  • 3.3. Die (wenigen) Bestimmungen des Grenzgängerabkommens von 1974
  • 3.4. Der Weg zu einem neuen Abkommen
  • 3.4.1. Ein Jahrzehnt hitziger politischer Debatten und Verstösse gegen das Völkerrecht
  • 3.4.2. Die Roadmap und der Abschluss der neuen Vereinbarung von 2015
  • 3.4.3. Ein fünfjähriger Stillstand
  • 4. Das Grenzgängerabkommen von 2020
  • 4.1. Das Grenzgängerabkommen in Kürze
  • 4.2. Die notwendige Änderung von Art. 15 Abs. 4 DBA-CH/I
  • 4.3. Die Absichten der beiden Staaten (Präambel)
  • 4.4. Der subjektive Anwendungsbereich
  • 4.4.1. Die subjektiven Bedingungen
  • 4.4.2. Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind
  • 4.4.3. Der Status des Grenzgängers
  • 4.5. Der objektive Anwendungsbereich
  • 4.5.1. Das konkurrierende Besteuerungsrecht
  • 4.5.2. Die Begrenzung der Besteuerungsbefugnisse
  • 4.5.3. Die Mindestbesteuerung der italienischen Grenzgänger
  • 4.5.4. Das Diskriminierungsverbot
  • 4.5.5. Die Beseitigung der Doppelbesteuerung
  • 4.5.6. Die Besteuerung an der Quelle als endgültige Methode
  • 4.6. Die Übergangsregelung für die italienischen Grenzgänger
  • 4.6.1. Die Doppelspur
  • 4.6.2. Der zeitlich begrenzte finanzielle Ausgleich
  • 4.7. Die gemischte Kommission und das Verständigungsverfahren
  • 4.7.1. Das Verfahren im weiteren Sinne
  • 4.7.2. Das Verfahren im engeren Sinne
  • 4.8. Die administrative Zusammenarbeit
  • 4.8.1. Die Art der übermittelten Informationen
  • 4.8.2. Erste Ausnahme: Ausweitung des Informationsaustauschs auch auf Erwerbstätige ausserhalb des Grenzgebiets
  • 4.8.3. Zweite Ausnahme: Ausschluss des Informationsaustauschs für «aktuelle» Grenzgänger
  • 4.8.4. Die zuständigen Behörden
  • 4.9. Die Anti-Missbrauchs-Klausel
  • 4.10. Die Überprüfungsklausel
  • 4.11. Das Inkrafttreten
  • 5. Schlussfolgerungen
  • I. Literaturverzeichnis
  • II. Materialienverzeichnis