Abhandlung
487 - 541
Verwirkung der Verrechnungssteuerrückerstattung und EMRK-Garantien bei Beteiligungserträgen – Argumente statt Ausflüchte!

Ebenso hat das Bundesgericht den Strafcharakter der «Defraudantensteuer» verneint, ohne sich mit der früheren, amtlich publizierten Praxis auseinanderzusetzen. Indem das Verrechnungssteuerrecht mit der Verwirkung der Rückerstattung eine Verfahrenspflichtverletzung in der Einkommenssteuerdeklaration sanktioniert, ohne auf das Verschulden der fehlbaren Steuerpflichtigen Rücksicht zu nehmen, wird das Schuldstrafrecht missachtet und es drohen zusätzlich Verletzungen des Grundsatzes ne bis in idem. Eine Überprüfung im Hinblick auf die EMRK-Garantien ist daher unerlässlich.
Schliesslich erweist sich das Verrechnungssteuerrecht als systematisch veraltet. Die der Verrechnungssteuer unterstellten Erträge sollten der Quellensteuer in den harmonisierten Einkommenssteuererlassen unterstellt werden, womit die «Defraudantensteuer» als überflüssiges Institut von selbst verschwindet und durch die Strafbestimmungen der Einkommenssteuer ersetzt wird.
Aktuelles aus der Verwaltungspraxis
Aktuelles aus dem Bundesgericht