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Abhandlungen

Der Verkauf von Aktien unter dem im Kreisschreiben 28 SSK festgelegten Wert

Steuerliche Auswirkungen des Erwerbs von Aktien zu Vorzugspreisen durch eine Analyse der Rechtsprechung der Steuerrekurskommission

Samuele Vorpe
Samuele Vorpe

Zitiervorschlag: Samuele Vorpe, Der Verkauf von Aktien unter dem im Kreisschreiben 28 SSK festgelegten Wert, ASA 94 | 4 | Oktober 2025

Der vorliegende Beitrag analysiert die steuerliche Behandlung des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen zu Vorzugspreisen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung der Steuerrekurskommission des Kantons Tessin. Im Vordergrund stehen dabei die Qualifikation des wirtschaftlichen Vorteils aus diesen Geschäften, den die kantonalen Steuerbehörden als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit betrachten, sowie die Abgrenzung zur Unternehmensnachfolge. Nach einer ersten Erörterung der Kriterien zur Ermittlung des Verkehrswertes von nicht börsenkotierten Aktien werden die Möglichkeiten überprüft und eingehend untersucht, die Steuerbelastung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, falls eine sogenannte «Mitarbeiterbeteiligung» aufgrund des Erwerbs von Aktien zu einem Vorzugspreis vorliegt. Untersucht werden insbesondere der Abschluss von Beteiligungsplänen, die unterschiedliche Gewichtung des Ertragswerts bei der Bewertung, der Abzug für Minderheitsbeteiligungen und die Beurteilung des Vorsatzes, insbesondere für den Fall, dass die Parteien nicht wussten, dass sie einen Vorzugspreis vereinbart hatten.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die steuerliche Aufrechnung als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit beim Erwerb von Anteilen zu einem Vorzugspreis
    • 1. Die Mitarbeiterbeteiligungen
      • 1.1. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und dem Erwerb von Beteiligungen zu Vorzugspreisen
      • 1.2. Die Unterscheidung zwischen Einkommens- und Schenkungssteuer beim Verkauf zu Vorzugspreisen
    • 2. Die Ermittlung des Verkehrswertes der gekauften Aktien
      • 2.1. Der objektive Marktwert
      • 2.2. Die Bewertung von nicht börsenkotierten Wertpapieren
      • 2.3. Fälle von Aktienverkäufen unter unabhängigen Dritten
  • III. Möglichkeiten, die Besteuerung zu vermeiden oder den Betrag der steuerlichen Aufrechnung zu reduzieren
    • 1. Das Vorliegen eines von der Steuerbehörde genehmigten Mitarbeiterbeteiligungsplans
    • 2. Die einmalige statt doppelte Gewichtung des Ertragswerts
    • 3. Der Abzug für Minderheitsbeteiligungen
    • 4. Keine Kenntnis der Parteien, dass sie einen Vorzugspreis vereinbart haben
  • IV. Schlussfolgerungen
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