Der automatische Informationsaustausch (AIA) von Steuerdaten

  • Authors: Samuele Vorpe / Giovanni Molo / Peter R. Altenburger
  • Category of article: Feature Articles
  • Field of Law: Informationsaustausch
  • Citation: Samuele Vorpe / Giovanni Molo / Peter R. Altenburger, Der automatische Informationsaustausch (AIA) von Steuerdaten, ASA 84 (2015/2016)
Der vorliegende Beitrag zum Thema automatischer Informationsaustausch (AIA) wird sich primär mit dem von der OECD entwickelten MCAA/CRS-System befassen. Dieses darf indessen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der AIA nur eine Zwischenstufe in Richtung einer weitergehenden Transparenz darstellt. Die neueste Initiative ist ein von den Finanzministern der G5-Länder im Anschluss an die Panama-Offenbarungen zuhanden der G20-Länder verfasstes Schreiben vom 14. April 2016, in dem ein Register der wirtschaftlich Berechtigten («Beneficial Owners», abgekürzt «BO») von Gesellschaften, Trusts, Stiftungen, Sitzgesellschaften u.ä.m. gefordert wird. Diese BO-Verzeichnisse sollen länderweise erstellt und dann ebenfalls automatisch ausgetauscht werden. Dem Vernehmen nach soll die OECD bereits im Herbst 2016 entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Inhalt

  • 1. Einleitung 
  • 2. Das Amtshilfeübereinkommen
  • 2.1. Ausgangslage
  • 2.2. Erfasste Steuern
  • 3. Das multilaterale Abkommen für den automatischen Informationsaustausch (MCAA/CRS)
  • 3.1. Präambel
  • 3.2. Inhalt von MCAA/CRS
  • 3.3. Auszutauschende Informationen betreffend Finanzinstitute, Personen und Konten
  • 3.3.1. Identifikations- und Kontoinformationen
  • 3.3.2. Finanzinformationen
  • 3.4. In der Schweiz ansässige Finanzinstitute
  • 3.5. Nicht meldepflichtige Finanzinstitute
  • 3.6. Verfahren zur Identifizierung meldepflichtiger Konten
  • 3.6.1. Ermittlung bestehender Konten natürlicher Personen
  • a) Ausgenommene Konten
  • b) Konten mit geringem resp. hohem Wert
  • c) Nicht dokumentierte Konten
  • 3.6.2. Ermittlung von Neukonten natürlicher Personen
  • 3.6.3. Ermittlung bestehender Konten von Rechtsträgern
  • a) Meldepflichtige Investmentunternehmen
  • b) Passive «Non Financial Entity»
  • 3.6.4. Ermittlung neuer Konten von Rechtsträgern
  • 3.7. Zeitraum und Form des Austausches
  • 3.8. Grundsatz der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
  • 4. Das Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIA-Gesetz)
  • 4.1. Regelungsbereich
  • 4.2. Bedeutung der OECD-Kommentare
  • 4.3. Vorabinformation der meldepflichtigen Personen inkl. Rechtsschutz
  • 4.4. Meldung an die ESTV
  • 4.5. Meldung an die Partnerstaaten inkl. Rechtsschutz
  • 4.6. Auswirkungen auf das schweizerische Bankgeheimnis
  • 4.7. Automatisch vom Ausland übermittelte Informationen
  • 4.8. Regularisierung der in einem Partnerstaat nicht deklarierten Vermögenswerte
  • 5. Die bilaterale Aktivierung
  • 6. Der automatische Informationsaustausch mit der EU
  • 7. Schlussfolgerungen