Stiftungen schenken nicht
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Zuwendungen von Stiftungen (steuerbare) Schenkungen darstellen. Insbesondere Preise, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträge, derer sich das Kreisschreiben Nr. 43 der ESTV annimmt, werden häufig durch Stiftungen ausgerichtet. Da die kantonalen Schenkungssteuerrechte regelmässig auf privatrechtlicher Grundlage basieren, erfolgt in einem ersten Schritt eine zivilrechtliche Analyse, bevor hernach der Bogen zum Steuerrecht gespannt wird.
Inhalt
- I. Zum Rechtsinstitut der Stiftung
- 1. Zweckvermögen
- 2. Kein Willensbildungsorgan
- II. Stiftungsleistungen als zivilrechtliche Schenkungen?
- 1. Zivilrechtlicher Schenkungsbegriff
- 2. Subsumtion
- 3. Zwischenergebnis
- III. Stiftungsleistungen als steuerrechtliche Schenkungen?
- 1. Kantonale Schenkungssteuer
- 1.1. Rechtsnatur der Schenkungssteuer
- 1.2. Nähe zum Zivilrecht
- 1.3. Steuerbare Schenkung
- 2. Interkantonaler Schenkungsbegriff
- 3. Subsumtion
- 4. Zwischenergebnis
- 5. Schenkung des Stifters?
- IV. Fazit
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