Per§onalia

Neue Präsidentin am Bundesgerichtshof und neuer Präsident am Bundesverwaltungsgericht

Seit dem 1. Juli 2014 sind Bettina Limperg die erste Präsidentin des Bundesgerichtshofs und Klaus Rennert neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.

Nach Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes hat der Bund als oberste Gerichtshof des Bundes den Bundesgerichtshof (in Karlsruhe), das Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig), den Bundesfinanzhof (in München), das Bundesarbeitsgericht (in Erfurt) und das Bundessozialgericht (in Kassel) errichtet.

a) Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet. Er ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.

Der BGH ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe. Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, an deren tatsächliche Feststellungen er gebunden ist, sofern nicht gerade in Bezug auf diese Feststellungen ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz durch begründeten Revisionsangriff aufgezeigt wird.

b) Neue Präsidentin des BGH Bettina Limperg

Bettina Limperg ist seit 1. Juli 2014 neue Präsidentin des BGH und hat damit die Nachfolge von Klaus Tolksdorf angetreten, der mit Ablauf des Monats Januar 2014 in den Ruhestand getreten ist.

Bettina Limperg, Jahrgang 1960, begann ihre berufliche Laufbahn nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Stuttgart 1988 in der baden-württembergischen Justiz. Von 1989 bis 1994 war sie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Richterin bei dem Amtsgericht Stuttgart und Richterin bei dem Landgericht Stuttgart. Nach zwei Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht im Dezernat des Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde (Schwerpunkt: Asylrecht, Staatskirchenrecht) kehrte sie an das Landgericht Stuttgart zurück. In weiteren Stationen war sie Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart, Direktorin des Amtsgerichts Waiblingen und Vizepräsidentin des Landgerichts Stuttgart. Von 2011 bis 2014 war sie im Justizministerium Baden-Württemberg Amtschefin (Ministerialdirektorin) und ständige Vertreterin des Ministers.

c) Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) übt als oberstes Bundesgericht die rechtsprechende Gewalt in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art aus. Das BVerwG ist als ein Revisionsgericht errichtet worden, das die Rechtseinheit im Bereich des zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehörenden Bundesrechts zu wahren hat. Seine Hauptaufgabe besteht darin, über die richtige Auslegung und Anwendung des Bundesrechts zu entscheiden. Insoweit ist es reine Rechtsinstanz.

In zunehmendem Maße wurden dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen. In diesen Fällen ist das Gericht zugleich erste und letzte Tatsachen- und Rechtsinstanz. Hierunter fallen vor allem Streitigkeiten, die die Planung und den Ausbau von Verkehrswegen in den neuen Ländern sowie im Land Berlin betreffen. Erstinstanzlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht auch für Klagen gegen vom Bundesminister des Innern ausgesprochene Vereinsverbote, für Klagen gegen Maßnahmen der Versicherungsaufsicht durch das zuständige Bundesamt und für Klagen gegen den Bund, denen dienstrechtliche Vorgänge im Bereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen.

d) Neuer Präsident Klaus Rennert

Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 hat der Bundespräsident den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Marion Eckertz-Höfer an, die zum 31. Januar 2014 in den Ruhestand gegangen ist.

Klaus Rennert, geboren 1955, begann seine richterliche Laufbahn 1984 am Landgericht Offenburg. Anfang 1986 wechselte er in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo er – unterbrochen durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht sowie als Referent an das Staatsministerium Baden-Württemberg – am Verwaltungsgericht Karlsruhe tätig war. Im August 1994 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die ihn bereits 1987 zum Doktor der Rechte promoviert hatte, nahm er von Oktober 1996 bis September 1997 die Vertretung des Lehrstuhls für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften wahr. Im Februar 2000 bestellte ihn die Universität Freiburg zum Honorarprofessor.

Im September 2003 wurde Rennert zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Im Mai 2011 übernahm er den Vorsitz des u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenats. Seit November 2012 war er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Als Präsident wird er Vorsitzender des 10. Senats sein, der u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht, das Subventionsrecht sowie das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig ist.


Zum Bundesgerichtshof vgl. http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_254/02.html
Zum Bundesverwaltungsgericht vgl. http://www.bverwg.de