Die Entwicklung der Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz aus Sicht der Mehrwertsteuer

Der Einfluss von Praxisanpassungen auf die Besteuerung am Beispiel der MWST-Branchen Info 13

  • Author: Karin Schilter
  • Category of articles: Feature Articles
  • Field of Law: Andere-Abgaben-und-Steuern, Indirect Taxes, VAT
  • DOI: 10.38023/157c6b64-f6c2-4f82-9805-18fca3b7f4cd
  • Citation: Karin Schilter, Die Entwicklung der Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz aus Sicht der Mehrwertsteuer, ASA 91 (2022/2023)
Im Rahmen der Digitalisierung werden neuartige Leistungen erbracht, deren Inhalt im Jahr 2010, als der Begriff elektronische Dienstleistung in den Schweizer Gesetzestexten aufgenommen wurde, noch nicht vollumfänglich erahnt werden konnten. Eine Qualifikation einer Leistung als elektronische Dienstleistung kann aber umfangreiche mehrwertsteuerrechtliche Folgen für steuerpflichtige Personen haben. Umso wichtiger ist es, die Entwicklung des Begriffs im Gesetz zu verstehen. Da die Texte im MWSTG und in der MWSTV sich nur bedingt zum Begriff der elektronischen Dienstleistungen äussern, ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung der Praxisfestlegung zu beachten. Vor allem die Praxisanpassung der MWST-Branchen Info 13, die am 23. Juni 2020 von der ESTV veröffentlicht wurde, spielt dabei eine grosse Rolle.

Inhalt

  • I. Einleitung
  • II. Ausgangslage
  • III. Methode und Aufbau
  • IV. Praxisfestlegungen und elektronische Dienstleistungen
  • 1. Gesetzliche Grundlage von Praxisfestlegungen
  • 2. Gründe für Praxisanpassungen
  • 3. Spezialfall: Praxispräzisierung
  • 4. Rechtmässigkeit einer Praxisänderung
  • V. Analyse der Anpassung in der MWST-Branchen Info 13 vom 23. Juni 2020
  • 1. Der Zusammenhang der MWST-Branchen Info 13 mit der Digitalisierung
  • 2. Auslegung als Änderung oder als Präzisierung
  • 2.1. Sprachlich-grammatikalische Auslegung
  • 2.2. Systematische Auslegung
  • 2.3. Historische Auslegung
  • 2.4. Teleologische Auslegung
  • 3. Erkenntnisse aus den Auslegungen
  • 4. Rechtmässigkeit für den Fall der Qualifikation als Änderung
  • 5. Auswirkungen auf die steuerpflichtige Person
  • VI. Schluss