Vertreterbetriebsstätten in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Hinblick auf BEPS-Aktionspunkt 7
Georg Kofler
Christian Schmidt
Madeleine Simonek
BEPS-Aktionspunkt 7 beschäftigt sich mit der «Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte» und schlägt mit Blick auf die missbräuchliche Verwendung von Kommissionärsstrukturen wesentliche Anpassungen von Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA vor, mit denen die Schwelle für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte erheblich gesenkt werden soll. Zwar gehören diese Anpassungen nicht zu dem von der OECD proklamierten Mindeststandard des BEPS-Projekts und müssen von den Staaten nicht übernommen werden, trotzdem stellt sich die Frage, welche Implikationen diese Vorschläge einerseits auf den innerstaatlichen Begriff der Betriebsstätte und andererseits auf die Abkommenspraxis von Deutschland, Österreich und der Schweiz haben werden. Der Beitrag analysiert deshalb in einem ersten Schritt die bisherige Rechtslage und Verwaltungspraxis in den drei Staaten, um daraufhin auf die vorgeschlagenen Änderungen und verschiedene Umsetzungsfragen einzugehen.
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