Salomé Hugues
Indem die Schweiz dem multilateralen Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen beigetreten ist, hat sie sich zu einem spontanen Austausch von Informationen verpflichtet. Entsprechend werden Informationen bezüglich am 1. Januar 2018 noch gültigen Rulings an mehr als 90 ausländische Staaten übermittelt. Diese Form des Austauschs birgt zahlreiche Fragestellungen; insbesondere bezüglich der Rulings mit Blick auf die USR III und dem Paradigmenwechsel in der Einschätzung steuerlicher Risiken.
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Categoria del articolo: Articoli sulle funzionalità
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Campo del diritto: Diritto fiscale internazionale, Verfahrensrecht, Steuerpolitik, Assistenza amministrativa e giudiziaria, Scambio di informazioni, Imposte dirette