Leadkantonkonzept- oder One-Stop-Shop-Prinzip im Steuerverfahrensrecht
Olivier Margraf
Interkantonale Sachverhalte sind in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere kantonale Steuerhoheiten für das Veranlagungsverfahren parallel zuständig sind. Das Bundesgericht hat zwar den Hauptsteuerdomizilkanton als sog. Leadkanton bezeichnet. Dieses Konzept hat jedoch insofern keinen verbindlichen Gehalt, als dass Nebensteuerdomizilkantone ihre Veranlagung derjenigen des Hauptsteuerdomizilkantons nicht zwingend anpassen müssen. Bei der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht die Verankerung eines sog. One-Stop-Shop-Kantons diskutiert, wonach ausschliesslich ein Kanton für die Veranlagung der Ergänzungssteuer zuständig sein soll. Das Leadkantonkonzept und das One-Stop-Shop-Prinzip können in ihrer konsequentesten Ausprägung durchaus als Synonyme verstanden werden.
Analyse de la question juridique de principe et du cas particulièrement important à l’aune de la jurisprudence rendue par le Tribunal fédéral dans le domaine de l’assistance administrative internationale en matière fiscale
Luc Gonin
Der vorliegende Artikel befasst sich eingehend mit der Thematik der rechtlichen Grundsatzfrage. Diese spielt im Bereich der internationalen Amtshilfe in Steuersachen eine Schlüsselrolle. Sie ermöglicht eine Beschwerde an das Bundesgericht auf der Grundlage von Art. 84a BGG. Der Beitrag verfolgt konkret ein dreifaches Ziel.
Erstens bietet er eine empirische Analyse aller Beschwerden, die beim Bundesgericht eingereicht wurden, seit die Schweiz einen breiten, den internationalen Standards entsprechenden Ansatz für den Austausch von Informationen auf Ersuchen in Steuerangelegenheiten eingeführt hat. Diese Analyse stützt sich auf mehr als 300 Urteile des Bundesgerichts. Das Gericht kommt zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
Zweitens behandelt er im Sinne einer Synthese alle Urteile des Bundesgerichts, in denen die Richter entweder die Beschwerde gutgeheissen oder die geltend gemachten Rügen inhaltlich zurückgewiesen haben.
Auf diese Weise – und das ist das dritte Ziel –, das mit diesem Artikel verfolgt wird, ermöglicht er dem Praktiker ein besseres Verständnis der rechtlichen Grundsatzfrage, indem er ihm die Möglichkeit gibt, ergebnisorientiert zu entscheiden, ob die Situation, mit der er konfrontiert ist, eine rechtliche Grundsatzfrage darstellt, die potenziell noch nicht vom Bundesgericht entschieden wurde.
In einer kurzen Schlussfolgerung wird auf den offensichtlichen Nutzen des Rechtswegs zum höchsten Gericht des Landes in einem sehr dynamischen Rechtsgebiet hingewiesen. Ein Rechtsgebiet, das von dem normativ heiklen Instrument des Soft Law geprägt ist.
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