Die kartellrechtliche Selbstanzeige

Die kartellrechtliche Selbstanzeige – Eine Darstellung und Beurteilung mit einem Vergleich zu den Rechtsordnungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem kartellrechtlichen Ermittlungsinstrument der Bonusregelung. Die Bonusregelung hilft den Wettbewerbsbehörden, sanktionsbedrohte Wettbewerbsverstösse in Form von marktschädigenden Wettbewerbsabreden aufzudecken und zu beseitigen. Mit der Bonusregelung erhalten Unternehmen, die ihre Beteiligung an einem Kartell und dessen Kartellmitglieder bei der Wettbewerbsbehörde anzeigen («Selbstanzeige»), einen Sanktionserlass oder eine Sanktionsreduktion. Der Sanktionserlass ist an die Erfüllung von mehreren Voraussetzungen geknüpft. So ist erstens vorausgesetzt, dass kein persönlicher oder sachlicher Ausschlussgrund vorliegt. Beispielsweise qualifizieren Kartellanstifter und Kartellführer nicht für eine Befreiung von der Sanktion. Zweitens hat das selbstanzeigende Unternehmen als Erstes relevante Informationen oder Beweismittel zum angezeigten Kartell zu liefern. Die dritte Voraussetzung des Sanktionsbonus besteht darin, dass das Unternehmen die Pflicht zur getreuen Kooperation im Verfahren einhält. Die vorliegende Arbeit soll erhöhte Rechtssicherheit über die Voraussetzungen des Sanktionsbonus schaffen. Die Selbstanzeige birgt für Unternehmen auch Risiken, weshalb das Vertrauen in die Bonusregelung durch Rechtssicherheit über ihre Voraussetzungen gestärkt werden soll. Dies erhöht die Kooperationsbereitschaft von Kartellmitgliedern mit den Behörden, was der Prävention von Wettbewerbsverstössen dient.

Cyrill Schäke

Cyrill Schäke studierte Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften an der Universität St.Gallen (M.A. HSG 2013) und erlangte 2016 im Anschluss an verschiedene Praktika bei der Wettbewerbskommission und beim Bundesverwaltungsgericht das Anwaltspatent im Kanton St.Gallen. Von 2016 bis 2018 war Cyrill Schäke an der Universität Luzern als wissenschaftlicher Assistent tätig. 2019 absolvierte er als SNF- Stipendiat einen 10-monatigen Forschungsaufenthalt an der Georgetown University in Washington DC. Nach seiner Rückkehr arbeitete Cyrill Schäke für eine kurze Zeit in der Anwaltspraxis. Seit August 2020 ist er als Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht tätig. 2022 hat er seine Dissertation zur kartellrechtlichen Selbstanzeige erfolgreich an der Universität Luzern verteidigt.

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Philip C. Hanke
Mag. Dr. (EDLE), LL.M. (EMLE)
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