Systembrüche beim jüngsten Vorschlag zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung: Was lange währt, wird nicht immer gut!
Seit dem ersten Anlauf, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, sind rund 15 Jahre vergangen. Nach verschiedenen gescheiterten Vorstössen unternimmt die Wirtschafts- und Abgabekommission im Rahmen einer parlamentarischen Initiative einen neuen Versuch, die Wohneigentumsbesteuerung zu reformieren. Der vorliegende Beitrag würdigt den Vorentwurf der Kommission in verfassungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
Inhalt
- I. Ausgangslage und Fragestellung
- II. Verfassungsrechtliche Vorgaben und fiskaltechnische Prinzipien
- 1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
- 2. Fiskaltechnische Prinzipien
- III. Analyse der Reformvorlage
- 1. Reformvorlage im Überblick
- 2. Selbstbewohntes Eigentum am Wohnsitz
- 2.1. Abschaffung des Eigenmietwertes
- 2.2. Vorschlag für die Aufwandbesteuerung
- 2.3. Abschaffung der Abzüge für organische Aufwendungen (insbes. Liegenschaftsunterhalt, Versicherungsprämien, Instandstellungs- und Verwaltungskosten)
- 2.4. Regelungen betreffend anorganische Aufwendungen für Energiespar-, Umweltschutz-, Denkmalpflegeinvestitionen und Rückbaukosten
- 3. Zweitliegenschaften
- 4. Schuldzinsen
- 4.1. Vorbemerkung
- 4.2. Variante 1: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge
- 4.3. Variante 2: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge
- 4.4. Variante 3: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen und von CHF 50’000 bei Halten einer oder mehreren qualifizierten Beteiligungen
- 4.5. Variante 4: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen
- 4.6. Variante 5: Genereller Wegfall der Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen
- 4.7. Zwischenfazit
- 5. Schuldzinsen bei erstmals erworbenen selbstbewohnten Liegenschaften
- IV. Schlussfolgerungen
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