Systembrüche beim jüngsten Vorschlag zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung: Was lange währt, wird nicht immer gut!
Une quinzaine d’années se sont écoulées depuis la première tentative d’abrogation de l’imposition de la valeur locative. Après plusieurs interventions infructueuses, la Commission de l’économie et des redevances tente à nouveau de réformer l’imposition de la propriété du logement dans le cadre d’une initiative parlementaire. Cet article évalue l’avant-projet de la Commission sous l’angle du droit constitutionnel et du droit fiscal.
Inhalt
- I. Ausgangslage und Fragestellung
- II. Verfassungsrechtliche Vorgaben und fiskaltechnische Prinzipien
- 1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
- 2. Fiskaltechnische Prinzipien
- III. Analyse der Reformvorlage
- 1. Reformvorlage im Überblick
- 2. Selbstbewohntes Eigentum am Wohnsitz
- 2.1. Abschaffung des Eigenmietwertes
- 2.2. Vorschlag für die Aufwandbesteuerung
- 2.3. Abschaffung der Abzüge für organische Aufwendungen (insbes. Liegenschaftsunterhalt, Versicherungsprämien, Instandstellungs- und Verwaltungskosten)
- 2.4. Regelungen betreffend anorganische Aufwendungen für Energiespar-, Umweltschutz-, Denkmalpflegeinvestitionen und Rückbaukosten
- 3. Zweitliegenschaften
- 4. Schuldzinsen
- 4.1. Vorbemerkung
- 4.2. Variante 1: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge
- 4.3. Variante 2: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge
- 4.4. Variante 3: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen und von CHF 50’000 bei Halten einer oder mehreren qualifizierten Beteiligungen
- 4.5. Variante 4: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen
- 4.6. Variante 5: Genereller Wegfall der Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen
- 4.7. Zwischenfazit
- 5. Schuldzinsen bei erstmals erworbenen selbstbewohnten Liegenschaften
- IV. Schlussfolgerungen
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