Patrick Engstler
Tragweite für Umstrukturierungen von Immobilienfonds und die wirtschaftliche Handänderung
Die Anpassung der rechtlichen Struktur von vertraglichen Anlagefonds mit direktem Grundbesitz in Zusammenhang mit Vereinigung, Umwandlung und Spaltung ist von wirtschaftlicher Bedeutung und hat von Gesetzes wegen kostenneutral zu erfolgen. Ein Fondsleitungswechsel vereinfacht zwar solche Umstrukturierungen, kann aber losgelöst davon gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 148 II 121) die Handänderungssteuer auslösen. Zudem bedingt die Rechtskonstruktion eine Diskrepanz von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum und erschwert die Abgrenzung zwischen Umstrukturierungen auf Ebene des vertraglichen Anlagefonds bzw. der Fondsleitung. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer wirtschaftlichen Handänderung, droht weitere Rechtsunsicherheit, denn hinsichtlich der Frage, wer die tatsächliche und wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Grundstücke ausübt, herrscht bislang Uneinigkeit.
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Rechtsgebiete: Einkommens- & Gewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Nationales Steuerrecht, DBG, StHG, Kantonales & Kommunales Steuerrecht, Direkte Steuern, Indirekte Steuern, Materielles Recht