Abstract
Der Beitrag untersucht die abkommensrechtliche Behandlung indirekter Liegenschaftsveräusserungen unter Doppelbesteuerungsabkommen ohne «land-rich company»-Klausel. Im Zentrum steht die Frage, ob der Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht geltend machen kann, obwohl im anwendbaren DBA eine Art. 13 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens entsprechende Regelung fehlt. Die Analyse zeigt, dass nach Wortlaut und Systematik des Abkommens Anteile an Liegenschaftsgesellschaften als bewegliches Vermögen zu qualifizieren sind. Folglich steht das Besteuerungsrecht grundsätzlich ausschliesslich dem Ansässigkeitsstaat des Veräusserers zu. Eine abweichende Besteuerung im Belegenheitsstaat ist nur bei Vorliegen eines Abkommensmissbrauchs zulässig.
Abstract
Entscheid des Bundesverwaltungsgericht A-3320/2024 vom 20. Januar 2025 A. gegen Serafe AG und Bundesamt für Kommunikation, Medien, Radio- und Fernsehempfangsgebühren BAKOM, Haushaltabgabe.
ASA