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Abhandlung
Nicolas Reymond
Nicolas Reymond
Abstract

In diesem Artikel befassen wir uns mit der Frage, inwieweit eine Anreizsteuer des Bundes im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, insbesondere mit dem GATT und den für die Eidgenossenschaft verbindlichen internationalen Handelsabkommen, vereinbar ist. Nach einem Überblick über die in der Schweiz und in der EU geltenden Vorschriften im Bereich der Ökosteuern sowie der Vorstellung verschiedener Projekte in diesem Zusammenhang werden wir auf einen Teil der internationalen Vorschriften im Umweltbereich (Pariser Abkommen; Kyoto-Protokoll) und im Handelsbereich (WTO/GATT) im Zusammenhang mit diesen Anreizabgaben eingehen. Auch wenn insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze der « Inländerbehandlung » und der « Meistbegünstigung » gewisse Spannungen aufzutreten scheinen, wird es dennoch möglich sein, eine Anreizabgabe durch die Auslegung der Verträge mit den verschiedenen WTO-Abkommen in Einklang zu bringen. Dazu stützen wir uns sowohl auf die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs als auch auf die Stellungnahmen des WTO-Berufungsgremiums sowie auf das Wiener Übereinkommen über Verträge. Zudem wird unsere Auffassung der Vereinbarkeit durch die Regeln zur Abwägung widersprüchlicher Normen und insbesondere durch die Regel der « lex posteriori » noch weiter gestützt, die es einem Staat somit ermöglicht, eine solche Steuer einzuführen.

Aktuelles aus dem Bundesgericht