Andrea Opel
Veranschaulicht anhand der Vertraulichkeitspflichten des Ersucherstaates
Der internationale Informationsaustausch wird zunehmend ausgebaut und verdichtet, zuletzt mit Einführung der spontanen und automatischen Amtshilfe. Dabei sichern sich die Vertragsstaaten jeweils den vertraulichen Umgang mit den ausgetauschten Informationen zu. Nachfolgend ist zu prüfen, wie weit das Vertrauen in die Einhaltung des Zugesicherten reichen darf – dies vor dem Hintergrund, dass sowohl Staatsvertragsgeber als auch rechtsanwendende Behörden grundrechtliche Schutzpflichten treffen.
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Category of article: Feature Articles
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Field of Law: International fiscal law, Amts----Rechtshilfe