René Matteotti
Die Dringlichkeit der Unternehmenssteuerreform ist unbestritten. Es überrascht daher nicht, dass der Bundesrat dem Parlament rund ein Jahr nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III mit der Steuervorlage 17 einen neuen Vorschlag zur Reform des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts unterbreitete. Die vom Bundesrat eingeschlagene Stossrichtung erweist sich grundsätzlich als richtig. Der Gesetzgebungsvorschlag vermag auch in steuerrechtstechnischer Hinsicht weitgehend zu überzeugen. Der vorliegende Beitrag gelangt aber zum Schluss, dass insbesondere bei den Regelungen zur Patentbox und zur Entlastungsbegrenzung Feinjustierungen vorgenommen werden sollten. Eine delikate verfassungsrechtliche Gratwanderung stellen u.a. die Harmonisierung des Teileinkünfteverfahrens (Eingriff in die Tarifhoheit der Kantone) und die Erhöhung der Familienzulagen (Einheit der Materie) dar. Sollte das Parlament noch weitere Elemente in die Gesetzesvorlage aufnehmen wollen, sollte es das Ziel der Steuervorlage 17, den Steuerstandort Schweiz zu stärken, nicht aus dem Blickwinkel verlieren. Dies gilt insbesondere bei den Diskussionen rund um das Kapitaleinlageprinzip und die Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung.
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