Meret Cajacob /
Karolina Yuan
Eine Auslegeordnung mit Fokus kantonaler Gestaltungsspielraum und Steuerfreibeträge
Der Bund hat eine in zweifacher Hinsicht beschränkte Kompetenz zur Steuerharmonisierung. Einerseits ist sie auf die in der Verfassung genannten Bereiche der Steuerharmonisierung beschränkt. Andererseits dürfen auch diese Bereiche nicht alle abschliessend geregelt werden. Obwohl Hinweise dafür bestehen, dass Steuerfreibeträge nicht immer gleichbedeutend mit Sozialabzügen sind, ist davon auszugehen, dass die Bundesverfassung hauptsächlich Sozialabzüge meint, wenn sie Steuerfreibeträge schreibt. Offen bleibt die Frage, ob unter die Steuerfreibeträge auch sozialabzugsähnliche Abzüge fallen, welche sich jedoch nicht auf den sozialen Status der Steuerpflichtigen stützen.
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Campo del diritto: Diritto fiscale nazionale, Imposte dirette, Einkommens----Gewinnsteuer, Vermögens----Kapitalsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer