Peter Locher /
Peter Gurtner
Die Probleme bei der geltenden Eigenmietwertbesteuerung sind lösbar, hingegen bestehen echte Probleme bei einem diesbezüglichen Systemwechsel; die Verschuldungsanreize für Privathaushalte sind an der Wurzel zu beseitigen.
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Campo del diritto: Steuerpolitik, Einkommens----Gewinnsteuer, Vermögens----Kapitalsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG, Imposte dirette, Diritto materiale
Daniel de Vries Reilingh /
Simon Varin /
Iliriana Dreni
Verzugszinsen können sowohl bei der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 Bst. a DBG) als auch bei der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer (Art. 9 Abs. 2 Bst. a und 13 StHG in Verbindung mit den entsprechenden kantonalen Bestimmungen) abgezogen werden. Diese Bestimmungen schweigen sich jedoch über den Zeitpunkt des Abzugs aus. In seiner Rechtsprechung hat das Bundesgericht zunächst darauf verzichtet, diese Frage zu entscheiden; es hat zwei gegensätzliche kantonale Lösungen unter dem beschränkten Gesichtswinkel der Willkür für gültig erklärt mit dem Hinweis auf einen angeblichen in dieser Sache bestehenden «kantonalen Spielraum». Später war das Gericht der Ansicht, dass nur das Nachsteuerverfahren unter dem Gesichtswinkel der Willkür geprüft werden müsse. Dieser Ansatz erscheint widersprüchlich und überzeugt kaum.
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Campo del diritto: Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG, Kantonales---Kommunales-Steuerrecht, Imposte dirette, Diritto materiale, Diritto formale, Verfahrensrecht, Einkommens----Gewinnsteuer, Vermögens----Kapitalsteuer