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Editorial
Stiftungsrat Archiv für Schweizerisches Abgaberecht
Abhandlungen
Gabriel Bourquin
Gabriel Bourquin
Abstract

Infolge des internationalen Drucks hat die Schweiz ihre Gesetzgebung per 1. Januar 2016 angepasst, um die 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen umzusetzen. Gemäss diesen sollen die Staaten dafür sorgen, dass schwere Steuerdelikte bei den direkten und indirekten Steuern als mögliche Vortaten der Geldwäscherei gelten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit allgemeinen Auslegungsfragen in Bezug auf den neuen Art. 305bis des schweizerischen Strafgesetzbuchs und den gleichzeitig revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes. Zunächst wird der Kreis der Vortaten behandelt, wobei es insbesondere darum geht zu bestimmen, ob die Urkundenfälschung des gemeinen Strafrechts als Vortat gilt. Der Artikel beschäftigt sich dann mit der Frage, was das Tatobjekt der Steuergeldwäscherei ist, wobei die illegalen Steuerersparnisse resp. -rückerstattungen oder die nichtdeklarierten Vermögenswerte in Frage kommen. Schliesslich folgen Ausführungen zur Charakterisierung und zur Vorgehensweise der Tathandlung sowie zu den Auslandsvortaten, zum subjektiven Tatbestand und zu den allgemeinen Fragen in Bezug auf den zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes.

Aktuelles aus dem Bundesgericht
Grundsatzurteile
Markus Küpfer
Markus Küpfer
Abstract

Urteil des Bundesgerichts 2C_414/2015 vom 15. September 2016 in Sachen Eidgenössische Steuerverwaltung gegen Personalvorsorgestiftung X. Bisher nicht entschiedene Rechtsfrage.

Editorial
Stiftungsrat Archiv für Schweizerisches Abgaberecht
Abhandlungen
Gabriel Bourquin
Gabriel Bourquin
Abstract

Infolge des internationalen Drucks hat die Schweiz ihre Gesetzgebung per 1. Januar 2016 angepasst, um die 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen umzusetzen. Gemäss diesen sollen die Staaten dafür sorgen, dass schwere Steuerdelikte bei den direkten und indirekten Steuern als mögliche Vortaten der Geldwäscherei gelten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit allgemeinen Auslegungsfragen in Bezug auf den neuen Art. 305bis des schweizerischen Strafgesetzbuchs und den gleichzeitig revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes. Zunächst wird der Kreis der Vortaten behandelt, wobei es insbesondere darum geht zu bestimmen, ob die Urkundenfälschung des gemeinen Strafrechts als Vortat gilt. Der Artikel beschäftigt sich dann mit der Frage, was das Tatobjekt der Steuergeldwäscherei ist, wobei die illegalen Steuerersparnisse resp. -rückerstattungen oder die nichtdeklarierten Vermögenswerte in Frage kommen. Schliesslich folgen Ausführungen zur Charakterisierung und zur Vorgehensweise der Tathandlung sowie zu den Auslandsvortaten, zum subjektiven Tatbestand und zu den allgemeinen Fragen in Bezug auf den zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes.

Aktuelles aus dem Bundesgericht
Grundsatzurteile
Markus Küpfer
Markus Küpfer
Abstract

Urteil des Bundesgerichts 2C_414/2015 vom 15. September 2016 in Sachen Eidgenössische Steuerverwaltung gegen Personalvorsorgestiftung X. Bisher nicht entschiedene Rechtsfrage.